1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von GENERAL MACHINES TECHNOLOGY S.L. (‚Verkäufer‘) bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den ausschließlichen Verkauf von gebrauchter IT-Ausrüstung und anderen Produkten, sowie für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch in Abwesenheit einer ausdrücklichen Vereinbarung hierzu. Bedingungen des Käufers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen oder von ihnen abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, ihre Gültigkeit wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer Waren und/oder Dienstleistungen an den Käufer ohne Vorbehalt liefert, obwohl er von widersprüchlichen oder abweichenden Bedingungen des Käufers Kenntnis hat.
2. Vertragsschluss
2.1 Alle Proformas und rechtlich bindenden Erklärungen müssen vom Käufer unterzeichnet werden, um rechtlich gültig und bestätigt zu sein. Dies gilt auch für etwaige Ergänzungen und Änderungen.
2.2 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen sind unwirksam.
3. Preise
3.1 Sofern in der Proforma/Bestellung/Rechnung nichts anderes angegeben ist, werden unsere Preise netto ab Lager der vom Verkäufer im Kaufvertrag angegebenen Adresse angeboten. Der Verkäufer wird die Waren in einer für den Transport geeigneten Verpackung verpacken.
3.2 Unsere Preise enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zum zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Satz berechnet und gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer ist vom Käufer zu zahlen, es sei denn, der Käufer legt dem Verkäufer einen Ausfuhrnachweis vor. Wenn der Käufer den Ausfuhrnachweis (EUR 1 oder DUA) dem Verkäufer erst nach der Zahlung der Mehrwertsteuer vorlegt, erstattet der Verkäufer dem Käufer die Mehrwertsteuer. Wenn der Transport vom Verkäufer durchgeführt wird, legt dieser den Ausfuhrnachweis den Behörden vor. 3.3 Wenn der Käufer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorlegt (nur für die Europäische Union), wird die Umsatzsteuer in keinem Fall erhoben.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kaufpreis ist per Banküberweisung, PayPal oder Kreditkarte zu zahlen.
4.2 4.2 Die in der Proforma detailliert beschriebene Ausrüstung muss einen definierten Incoterm haben. Wenn kein Incoterm definiert ist, wird der verwendete Incoterm EXW (Ab Werk) sein.
4.3 Die Zahlung erfolgt in der Währung, in der der Verkauf fakturiert wurde.
4.4 Die Waren werden nicht versendet oder abgeholt, bis der vollständige Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers eingegangen ist oder bis der Verkäufer eine Bestätigung von der Bank erhalten hat, dass die Transaktion angefordert und vollständig durchgeführt wurde, es sei denn, es wurde eine Art von Kredit vereinbart oder es wurden zwischen den Parteien vereinbarte Zahlungsbedingungen vereinbart, die den Versand der Waren ohne vollständige Vorauszahlung erlauben. Ist der Käufer in Zahlungsverzug, behält sich der Verkäufer das Recht vor, Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz zu erheben. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, weitergehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wenn nachgewiesen werden kann, dass weitergehende Verluste entstanden sind. Die Rechte nach Klausel 8 bleiben unberührt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, zusätzliche Ansprüche geltend zu machen.
4.5 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Kreditbedingungen zurückzuziehen, wenn ein Kunde mit 30-tägigem Nettozahlungsziel die Rechnungen nicht zufriedenstellend begleicht.
4.6 Alle Kunden mit Partnervereinbarung erhalten ein Zahlungsziel von 30 Tagen.
4.7 Kunden dürfen Zahlungen von Rechnungen oder anderen Beträgen, die sie der Firma schulden, nicht zurückhalten, aus irgendeinem Grund einer Aufrechnung oder Gegenforderung, die der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt haben kann.
4.8 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, für überfällige Konten Zinsen in Höhe von 2% pro Monat zu erheben.
4.9 Der Verkäufer wird den Käufer über das Datum informieren, an dem die Ausrüstung zur Abholung oder Lieferung bereit steht (Ladetermin). Verzögert der Käufer die Annahme der Waren oder verletzt er schuldhaft andere Kooperationspflichten, behält sich der Verkäufer das Recht vor, Klausel
4.10 geltend zu machen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, weitergehende Ansprüche geltend zu machen.
4.11 Auf Wunsch des Käufers kann der Verkäufer die Ausrüstung auf Kosten des Käufers an eine vom Käufer angegebene Adresse senden, obwohl er nicht verpflichtet ist, dies zu tun.
4.12 Der Käufer hat nur dann ein Recht auf Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurden oder unbeantwortet sind oder vom Verkäufer anerkannt wurden. Der Käufer hat nur dann ein Recht auf Zurückbehaltung, soweit es sich um Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis handelt, die unbeantwortet sind oder durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurden.
4.13 Jegliche Bankgebühren, die durch jede wirtschaftliche Transaktion entstehen, werden vom Käufer getragen, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Gebühren in Rechnung zu stellen, nachdem der Käufer informiert wurde.
4.14 Spezielle Zahlungsbedingungen:
4.14.1 Neukunden/Erstgeschäft: Das erste Geschäft mit einem neuen Kunden (ohne vorherige Einkäufe bei GM TECHNOLOGY S.L.) erfolgt zu 100% im Voraus, ohne Ausnahmen. 4.14.2 Aktive Kunden: Aktive und bestehende Kunden haben individuell vereinbarte Zahlungsbedingungen zwischen Verkäufer und Käufer.
4.14.3 Kunden, die Zahlungsbedingungen auf Kreditbasis erhalten möchten, können aufgefordert werden, Jahresabschlüsse der Vorjahre zur Unterstützung des Antrags an die Kreditversicherungsgesellschaft vorzulegen.
4.14.4 Kreditbedingungen können zurückgezogen werden, wenn der Käufer die Vereinbarung in einem oder mehreren Fällen nicht einhält.
5. Teillieferungen, Rückgaben und Wiederauffüllzuschlag, Verpackungskosten
5.1 Der Verkäufer hat das Recht, nach vorheriger Absprache und Bestätigung mit dem Käufer Teilsendungen vorzunehmen. Auch die Versandbedingungen müssen vereinbart werden.
5.2Rücksendungen werden nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung akzeptiert und müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Lieferdatum beantragt werden. Nicht autorisierte Rücksendungen werden nicht akzeptiert.
Defekte oder beschädigte Produkte:
Falls ein Produkt beschädigt empfangen wird oder ein Mangel zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wird, kann der Kunde eine Rücksendung beantragen. Nach Erhalt des Produkts wird es vom Lieferanten geprüft und getestet. Wird bestätigt, dass der Mangel auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist, wird eine Gutschrift über den vollen Produktwert ausgestellt. Es erfolgen keine Barauszahlungen; es werden ausschließlich Gutschriften für zukünftige Käufe ausgestellt.
Rücksendungen unbeschädigter Produkte in einwandfreiem Zustand (Wiedereinlagerung):
Kunden können die Rücksendung unbeschädigter Produkte beantragen, sofern sich diese in einwandfreiem Zustand befinden und für den Wiederverkauf geeignet sind. Solche Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Lieferanten und der Annahme nach Prüfung. Die Produkte müssen unbenutzt, unverändert, in der Originalverpackung und mit sämtlichem Zubehör zurückgesendet werden.
Genehmigte Rücksendungen von Produkten in einwandfreiem Zustand unterliegen einer Wiedereinlagerungsgebühr. Eine Gutschrift wird unter folgenden Bedingungen ausgestellt:
• Für Vertragspartner mit offizieller Vereinbarung: 70 % des ursprünglichen Produktwertes werden gutgeschrieben.
• Für alle anderen Kunden: 50 % des ursprünglichen Produktwertes werden gutgeschrieben.
Der verbleibende Betrag dient zur Deckung der Verwaltungs-, Handhabungs- und Wiedereinlagerungskosten.
In allen Fällen der Wiedereinlagerung trägt der Kunde die vollständigen Transport- und Rücksendekosten.
5.3 Jede Bestellung außer vollständigen Containerladungen von Druckgeräten unterliegt nicht den Verpackungskosten im Verkaufsvertrag, es sei denn, dies wurde zuvor vereinbart. Die anzuwendenden Kosten sind wie folgt:
5.3.1 20-Fuß-Container mit doppeltem Holzboden: 450€
5.3.2 20-Fuß-Container mit nur halbem Holzboden: 300€
5.3.3 20-Fuß-Container mit einfachem Boden: 150€
5.3.4 40-Fuß-Container mit doppeltem Holzboden: 600€
5.3.5 40-Fuß-Container mit nur halbem Holzboden: 450€
5.3.6 40-Fuß-Container mit einfachem Boden: 250€
6. Intra-Gemeinschaftliche Lieferungen (Eingangszertifikat)
6.1 Für Lieferungen von Spanien in andere Länder innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (innergemeinschaftliche Lieferungen) berechnet der Verkäufer dem Käufer keine Mehrwertsteuer, soweit diese Lieferungen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Der Käufer muss auf Anfrage des Verkäufers Nachweise für die Lieferung und andere gemäß spanischem Umsatzsteuergesetz erforderliche Dokumente als Nachweis für die Mehrwertsteuerbefreiung erbringen. Das Eingangszertifikat wird vom Verkäufer ausgestellt und dem Käufer zur Verfügung gestellt, der es überprüfen und dem Verkäufer bestätigen muss, dass es für jede Lieferung korrekt ist.
6.2 Der Käufer muss dem Verkäufer unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und etwaige Änderungen mitteilen und dem Verkäufer Informationen über seine Eigenschaft als Unternehmer, den Transport der gelieferten Waren, die beabsichtigte Verwendung und die Verpflichtung des Käufers zur statistischen Meldung zur Verfügung stellen.
6.3 Wenn der Käufer nicht alle oder einen Teil der erforderlichen Informationen/Dokumente gemäß den Klauseln 6.1 und 6.2 bereitstellt, haftet er für jeden Verlust, jede Ausgabe und jeden Kosten, die dem Verkäufer entstehen, insbesondere die spanische Mehrwertsteuer und etwaige zusätzliche Gebühren. Dokumente wie CMR oder Zollabfertigungspapiere werden vom Verkäufer angefordert, um den Warenexport zu bestätigen.
6.4 Der Verkäufer haftet nicht für die Folgen, wenn der Käufer keine oder unvollständige oder falsche Angaben macht, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich oder grob fahlässig.
7. Export
7.1 Der Käufer ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Exportlizenzen zu erhalten, es sei denn, der Verkäufer ist gesetzlich dazu verpflichtet oder es wurde eine endgültige und unanfechtbare Verwaltungsentscheidung oder gerichtliche Entscheidung getroffen. Wenn der Verkäufer für den Erhalt der Lizenzen verantwortlich ist, muss der Käufer alle erforderliche Unterstützung bereitstellen.
8. Rücktritt und Ausgleich
8.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass seine anderen Rechte beeinträchtigt werden:
a) Wenn der Käufer den Kaufpreis nicht innerhalb von zehn Tagen nach dem im Kaufvertrag angegebenen Verfügbarkeitsdatum oder innerhalb von drei Tagen nach Erhalt einer Bankbestätigung über eine abgeschlossene Zahlungstransaktion bezahlt.
b) Wenn die in Klausel 4.4 beschriebenen Umstände eintreten und der Käufer die Waren nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem im Kaufvertrag angegebenen Verfügbarkeitsdatum vollständig erhalten hat.
c) Wenn der Käufer gegen die in 7.2 gegebene Garantie verstößt oder seine Pflicht zur Zusammenarbeit gemäß Satz 2 von Klausel 7.1 verletzt.
8.2 Der Käufer hat dem Verkäufer jegliche entstandenen Verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, als Folge des Verkaufs der Ausrüstung zu einem niedrigeren Kaufpreis zu erstatten. Der Käufer haftet auch für die Lagerkosten der Ausrüstung, bis sie wieder vermarktet und erneut abgeholt wird. Diese Kosten werden mit einer Gebühr von 10,00 € pro Tag pro Palette sowie einer einmaligen Verwaltungsgebühr von 250,00 € pro Bestellung. berechnet. Wenn der Käufer die Ausrüstung nicht abholt, fallen weiterhin die gleichen Lagerkosten an, bis sie abgeholt wird.
8.3 Der Käufer behält sich das Recht vor, einen geringeren Verlust nachzuweisen.
9. Risikotransfer
Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn der Kaufgegenstand abgeholt wird oder, wie in Klausel 4.5 beschrieben, an den Frachtführer übergeben wird. Soweit die in Klausel 4.4 beschriebenen Umstände eintreten, geht das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf den Käufer über, sobald er die Annahme oder Zahlung des Kaufgegenstands verweigert. Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken im Zusammenhang mit dem Transport ab dem Zeitpunkt des Risikotransfers. Diese Kosten umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Transportkosten, Zollgebühren und besondere Steuern, Steuern und andere öffentliche Abgaben, Kosten für Zollformalitäten für Import und Export, Versicherung und Kosten für Verluste, Schäden, Verzögerungen usw. Diese Kosten werden dem Verkäufer zugewiesen, wenn die Incoterms CFR, CIF, DAP lauten und der Transport vom Verkäufer organisiert wurde. Wenn der Transport von einem Dritten durchgeführt wird, der nicht vom Verkäufer organisiert wurde, trägt der Käufer alle mit dem Transport verbundenen Kosten.
10. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort und Teilunwirksamkeit
11.1 Diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen spanischem Recht. Alle Streitigkeiten werden vor den Gerichten von Sevilla (Spanien) ausgetragen.